Stand 01.04.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
- Geltungsbereich; Beschreibung des Geschäftsgegenstands
(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von
Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“), insbesondere
auch über unsere Website www.tom-camper.de (nachfolgend die „Website“),
unterliegen nach Maßgabe der folgenden Regelungen diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Gegenstand des Geschäfts von Toms Camper und Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere der individuelle Umbau und die Übergabe eines Reisemobils auf Basis entweder eines vom Kunden bereitgestellten Basisfahrzeugs (insb. Transporters/Kastenwagens) oder eines durch uns bestellten Fahrzeugs, jeweils nach den vereinbarten Anforderungen. Wegen der Details des jeweiligen Leistungsumfangs (Fahrzeug, Umbaumaßnahmen, Ausstattungskriterien etc.) wird auf die ausgewählte und im Angebot präzisierte Produktbeschreibung verwiesen. (3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus für alle anderen von Tom
s Camper angebotenen oder durch einen Kunden bei Tom`s Camper
bestellten Waren oder Leistungen. - Kundenkreis, Sprache
(1) Das Produktangebot von Tom`s Camper richtet sich gleichermaßen an Verbraucher
und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, (i) ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die den
Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist
ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer
Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
(3) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache
geschlossen. - Vertragsschluss; Leistungsbeschreibung (inkl. Besonderheiten des Ausbaus zum
Reisemobil)
(1) Unsere Angebote auf der Website oder in Prospekten sind unverbindlich.
(2) Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum
Erwerb des betreffenden Produkts oder der betreffenden Leistung. Wir können das
Angebot bis zum Ablauf des zehnten auf den Tag des Angebots folgenden Werktags
annehmen.
(3) Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine
Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots
darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem
Kunden zumindest in Textform (z.B. per E-Mail) die Annahme erklären oder bei einer
Bestellung die Ware absenden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer
Annahme zustande.
(4) Soweit der Kunde sein eigenes Fahrzeug zum individuellen Umbau stellt, erfolgt
ein verbindlicher Vertragsschluss durch uns erst nach dessen Besichtigung.
(5) Maß- und Gewichtsangaben sowie Farben stellen keine verbindlichen
Beschaffenheitsvereinbarungen dar und können variieren. Wird eine verbindliche
Vereinbarung gewünscht, ist bei Maß- und Gewichtsangaben jeweils die maximale
Abweichung und bei Farben der zu verwendende Farbcode (z.B. nach RAL) zu
vereinbaren. Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Verwendung von Holz, Leder
und Naturfasern mögliche Ungleichmäßigkeiten der Oberfläche, die auf das
Naturprodukt zurückzuführen sind, als vertragsgemäß anzusehen.
(6) Mit dem Umbau ist keine bestimmte Klassifizierung oder Zulassung des Fahrzeugs
verbunden. Dies betrifft insbesondere die Einordnung als „Reisemobil“ oder
„Wohnmobil“, die Änderung der erforderlichen Fahrerlaubnis oder Änderungen in der
Zulassung des Fahrzeugs. Gleiches gilt für mögliche Änderungen in der zugelassenen
oder tatsächlichen erreichbaren Höchstgeschwindigkeit, insbesondere bei Einbau von
An- oder Aufbauten (z.B. Dachfenstern oder Solaranlagen) an der Außenseite des
Fahrzeugs. Die Beachtung der rechtlichen Anforderungen an das umgebaute Fahrzeug
liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Ist eine erfolgreiche technische Abnahme
zwecks Zulassung des Fahrzeugs gewünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren.
(7) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Umbauten am Fahrzeug
grundsätzlich um einen erheblichen Eingriff in das Fahrzeug handelt. Diese werden
von uns nach dem Stand der Technik und mit größter Sorgfalt durchgeführt. Es kann
aber zu leichten kosmetischen Veränderungen (z.B. Wellungen) des äußeren
Erscheinungsbilds des Fahrzeugs kommen, die insbesondere auf das zusätzliche
Gewicht oder die Befestigung von Einbauteilen an der Karosserie des Fahrzeugs
zurückzuführen sind. Diese haben keinen Einfluss auf die Funktion des Fahrzeugs und
gelten als vertragsgemäß.
(8) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem
Kunden zu treffen, durch die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder
ergänzt werden.
(9) Jeder Kunde, der Verbraucher ist und mit uns einen Vertrag außerhalb von
Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag schließt, ist berechtigt, das Angebot nach
Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der
Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.
(10) Dabei wird insbesondere auf § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB hingewiesen, wonach ein
Widerrufsrecht nicht besteht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht
vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. - Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch
Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir nur gegen
Vorkasse (in der auf dem Bestellformular oder dem Vertragsdokument angegebenen
Weise), jeweils gegen Rechnung. Auf Wunsch des Kunden, der im Bestellformular
anzugeben ist, liefern wir die Ware auch gegen Barzahlung in unseren
Geschäftsräumen in 83544 Albaching, Oberdieberg 12 aus.
(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 5
Tagen nach Zusendung / Erhalt der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur
Zahlung fällig.
(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit
nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. - Fristen für die Lieferung, Abverkauf, Teillieferungen
(1) Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen
für die Lieferung beginnen, (a) wenn Lieferung vollständig gegen Vorkasse vereinbart
ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer
und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung bei Lieferung auf Rechnung vereinbart ist,
am Tag des Zustandekommens des Vertrages. Für die Einhaltung des Liefertermins ist
bei Versand der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen
maßgeblich.
(2) Sofern nicht Lieferung vollständig gegen Vorkasse vereinbart ist, gilt folgendes:
(a) ab einem Auftragswert von EUR 5.000 (inkl. MwSt.) ist bei Vertragsschluss eine
Anzahlung von 30% fällig, der Rest ist fällig bei Lieferung; (b) unter einem
Auftragswert von EUR 5.000 (inkl. MwSt.) ist der Gesamtbetrag bei Lieferung fällig.
(3) Von uns angegebene Fristen für die Lieferung gelten stets nur annähernd und
dürfen daher um bis zu 10 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern
ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart ist.
(4) Ein fertiggestelltes Fahrzeug ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der
Mitteilung über die Fertigstellung abzuholen. Danach fallen Standgebühren i.H.v.
EUR 7,50 pro Tag (inkl. MwSt.) an.
(5) Wir sind bei Kaufverträgen zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt
(auch soweit diese auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist), wenn
die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums
von 5 Werktagen nach unserer Annahme des Angebots bei uns eingeht. In diesem Fall
erfolgt die Lieferung innerhalb der vereinbarten oder von uns angegebenen Frist nur,
solange der Vorrat reicht; ansonsten gilt eine Frist von drei Wochen.
(6) In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die auf dem Bestellformular als „nicht
vorrätig“ angegeben oder die gem. Abs. 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an uns
liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch
unseren Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch
höchstens um einen Zeitraum von drei Wochen, jeweils vorausgesetzt, (a) die
Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten ist nicht von uns zu vertreten
und (b) wir haben die Ware vor Zustandekommen des Vertrags (bzw. im Fall des Abs.
3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen
Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte. Falls die
Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht
rechtzeitig lieferbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir werden
die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle
eines Rücktritts seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
(7) Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte erworben,
können wir diese auch in mehreren getrennten Lieferungen liefern, wobei wir die
dadurch verursachten zusätzlichen Lieferkosten tragen. Die gesetzlichen Rechte des
Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden
dadurch nicht beschränkt. - Lieferart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene
Lieferart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
(2) Wir schulden bei Versand nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der
Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen
verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer
(Zeitraum zwischen der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen und der
Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich. Sofern wir Installations- oder
Montagearbeiten übernommen haben, schulden wir jedoch abweichend hiervon die
rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden an dem
vertraglich vereinbarten Ort und Termin.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der
zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem
Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird
oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr,
sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das
Transportunternehmen auf den Kunden über. Haben wir Installations- und
Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen stets mit
deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über. - Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und
Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt,
über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die
Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog.
Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht
hingewiesen wird.
(3) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
(4) Bei Zugriffen Dritter – insbes. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware
wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen,
damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen,
sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind. - Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder er
sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein
eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Kunde nach unseren öffentlichen
Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt
nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt sind.
(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder Lieferung mangelfreier Ware bzw. Erbringung einer
mangelfreien Leistung. Dabei muss der Kunde uns eine angemessene Frist zur
Nacherfüllung gewähren. Der Kunde ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt,
den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die
Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn
die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den
Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Kunde kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des
Kunden, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden
Absätze geltend zu machen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir
nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich
des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen
Vorschriften.
(5) Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie,
sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten
Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit
oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von
uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
umfasst ist.
(6) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der
einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach
fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss
vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem
Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
(7) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig
von der Rechtsnatur der vom Kunden gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon
unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 4. Der Kunde wird auf die
Möglichkeit des Abschlusses einer Kaskoversicherung hingewiesen.
(8) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware
unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als
vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen
Mängeln innerhalb von (fünf) Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von
drei Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird. - Datenschutz
Wir dürfen die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der
geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten
ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt
vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem
anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des
Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf,
erhalten.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinn § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die
Gerichte für Albaching für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen
können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften
zuständigen Gericht erheben.